Foto oben: Hochmoor bei Meiringen,
das "höchstgelegene Moor Europas"
Die GRÜNEN haben in der Herbstsession 2024 eine Fraktionsmotion eingereicht, die von mir angeregt und formuliert worden ist: Sie fordert Entscheid-grundlagen und mehr Taten. > Weitere Informationen
Am 19.9.2024 ist das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden. An der Stellungnahme der GRÜNEN Kanton Bern habe ich federführend mitgearbeitet. > Medienmitteilung
AUF ZU MEHR BIODIVERSI-TAT!
«Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft», so lautet der Titel der Biodiversitätsinitiative, die von den GRÜNEN dezidiert befürwortet wird. Doch ein Ja in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September genügt nicht, um dem Artensterben und Landschaftsverlust endlich Einhalt zu gebieten. Es braucht – so oder so – auch Taten des Kantons, der Gemeinden – und letztlich von uns allen.
Den verharmlosenden, den Handlungsbedarf bestreitenden Stimmen im aktuellen Abstimmungskampf sei entgegengehalten, was der Bundesrat in seiner Botschaft zur Biodiversitätsinitiative geschrieben hat: «Die bereits ergriffenen Massnahmen reichen nicht aus…» Denn in der Schweiz sei ein Drittel aller Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vom Aussterben bedroht. «Das sind mehr Arten als je zuvor und auch deutlich mehr als in den meisten Ländern der EU», heisst es in der Botschaft weiter.
Angesichts der alarmierenden Situation wollte der Bundesrat die positiv bewerteten Anliegen der Initiative in einem griffigen Gegenvorschlag auf Gesetzesebene verankern. Doch das Parlament hat
diesen abgelehnt – und dazu auch noch bei konkreten Massnahmen zur Biodiversitätsförderung den Rückwärtsgang eingelegt. Somit bleibt dem Stimmvolk – wie die GRÜNEN Schweiz bewusst frühzeitig
empfohlen haben – nur noch das Ja zur Initiative.
Vielfalt unterstützen statt einfältig konsumieren
Doch das allein genügt nicht – und auch ein Nein würde niemanden von verstärktem Einsatz für die Biodiversität dispensieren. Im Gegenteil. Die GRÜNEN Kanton Bern haben bereits 2010 in einem
Positionspapier (siehe unten: Box 1) betont, dass letztlich wir alle zum Handeln aufgefordert sind: «Vielfalt unterstützen statt einfältig konsumieren» – nach
diesem Motto können Konsumentinnen und Konsumenten, Hausbesitzende, Mieterinnen und Mieter, Ferienreisende und Erholungssuchende bereits viel Konkretes für die Arten-, Sorten- und
Landschaftsvielfalt tun.
Das Zögern und Zaudern in der Politik beenden
Doch auch staatliches Handeln tut dringend not: 2022 haben die GRÜNEN im Grossen Rat mit einem Vorstosspaket verstärkte Anstrengungen (siehe unten, Box 2)
gefordert. Doch für beherzte Taten und verbindliche Aufträge gabs keine Mehrheit, dafür umso mehr wohlfeile Einwände und Ausreden: kein Geld, Eigentumsgarantie, Gemeindeautonomie, drohende
Bürokratie! 2023 wurden immerhin überparteiliche Akzente für mehr Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet (siehe unten: Box 3) gesetzt, und auf Antrag der
GRÜNEN kam ein Zusatz ins Regierungsprogramm (siehe unten: Box 4) für die laufende Legislatur: «Der Kanton verstärkt seine Bemühungen, um der Biodiversitäts- wie
auch der Klimakrise aktiv zu begegnen.»
2024 lässt sich mit einem Ja zur Biodiversitätsinitiative, die ausdrücklich auch die Kantone in die Pflicht nimmt, wirkungsvoll nachdoppeln und der zögerlichen Politik auf Kantonsebene Beine
machen. Gute Ansätze für konkrete Taten gibt es bereits auf Gemeindeebene. Doch sie drohen isolierte Tropfen auf heisse Steine zu bleiben, wenn nicht auf übergeordneter Ebene flächendeckend für
mehr BIODIVERSI-TAT gesorgt wird.
Bruno Vanoni, Grossrat, Zollikofen
Der Beitrag erscheint anfangs September im JOURNAL, der Zeitschrift der GRÜNEN Kanton Bern
Box 2
Grünes Vorstosspaket: Biodiversität schützen!
(März 2022), siehe Medienmitteilung und ergänzende Infos auf der Website der GRÜNEN Kanton Bern
Box 4
In den "Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026" vom Grossen Rat im März 2023 beschlossener Zusatz (auf u.a. meinen Antrag):
"Der Kanton verstärkt seine Bemühungen, der Biodiversitäts- und Klimakrise aktiv zu begegnen; er orientiert sich dabei am Nachhaltigkeits- und Verursacherprinzip gemäss Art. 31 der Kantonsverfassung und ergreift Massnahmen in möglichst allen Bereichen staatlichen Handelns (Querschnittsaufgabe)."
(Ergänzende Infos weiter unten)
In der Frühlingssession 2024 habe ich mich mit einem Votum und einer Anfrage für die rasche Schaffung der dringend nötigen Koordinationsstelle eingesetzt und die rasche Veröffentlichung eines längst erarbeiteten Masterplans für den Kampf gegen invasive gebietsfremde Arten im Kanton Bern eingesetzt. Weitere Informationen in der Rubrik Aktuell im Grossen Rat / Rückblick auf die Frühlingssession
"Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass künftig 10 Prozent der Aussenflächen von privaten und öffentlichen Grundstücken im Siedlungsbereich zur Biodiversitätsförderung nach zu definierenden Vorgaben verwendet werden müssen." Mit diesem Wortlaut hat SVP-Grossrat Markus Aebi zusammen mit Mitunterzeichnenden aus fast allen Fraktionen im Juni 2019 einen breit abgestützten Vorstoss eingereicht, der im März 2020 vom Grossen Rat als Postulat (gegen Widerstand aus SVP und FDP) angenommen worden ist. Für die GRÜNEN hatte Kilian Baumann als Miturheber unterzeichnet - nach seiner Wahl in den Nationalrat durfte ich ihn in der Begleitgruppe vertreten, die von der zuständigen Direktion (WEU) gebildet worden war und die Erarbeitung des nun vorliegenden Berichts begleitet hat.
Grundlage für den Bericht des Regierungsrates war eine Studie von Fachleuten, die hier eingesehen werden kann. Leider ist von den Vorschlägen dieses Expertenberichts im Bericht des Regierungsrates nicht mehr viel übrig geblieben.
Der Regierungsrat hat seine Haltung am 11. Mai 2023 wie folgt kommuniziert:
"Der Regierungsrat hat den Bericht «Biodiversität und Versiegelung im Siedlungsraum» zur Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion 171-2019 SVP (Aebi, Hellsau) genehmigt. Er beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Der Bericht basiert auf einem Expertenbericht, den die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) zum Thema «Biodiversität im Siedlungsgebiet» in Auftrag gegebenen hat. Im Expertenbericht werden verschiedene Varianten zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität im Siedlungsgebiet dargelegt. Als unmittelbare Massnahme soll das Musterbaureglement für die Gemeinden angepasst werden. Auf weitere Massnahmen will der Regierungsrat primär aufgrund der knappen Ressourcen beim Kanton und auch bei den Gemeinden verzichten."
Der Grosse Rat hat bei der Behandlung des Berichts in der Septembersession 2023 mittels Planungserklärungen stärkere Zeichen für die Biodiversität im Siedlungsraum gesetzt:
Planungserklärung 1: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche Staatsbeiträge für freiwillige Massnahmen für die Biodiversität im Siedlungsraum ermöglicht. Mit den Staatsbeiträgen sollen insbesondere kommunale und regionale Biodiversitätsflächenplanungen gefördert werden, die ein Umsetzungsprogramm enthalten. Die Höhe der Beiträge soll dabei berücksichtigen, welche Themen nebst der Biodiversität zusätzlich abgedeckt werden (z.B. Naherholung, Anpassung an den Klimawandel, Sensibilisierung) und wie gross die Verbindlichkeit ist (z.B. rein freiwillig, qualitative und/oder quantitative Vorgaben).
Planungserklärung 2: Der Regierungsrat wird beauftragt,
Planungserklärung 3:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Berücksichtigung der Biodiversität (insbesondere im Siedlungsraum) auch in den Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepten und bei der Abstimmung
verschiedener Planungen verstärkt zu berücksichtigen.
Planungserklärung 4:
Der Kanton bezieht die Förderung der Biodiversität ausdrücklich in Planung und Beurteilung der eigenen Bauprojekte mit ein. Laufende Projekte werden überprüft und wo möglich gemäss Zielvorgaben
angepasst.
Planungserklärung 5:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die oben genannten Aufgaben und die notwendigen finanziellen Mittel in die Aufgaben- und Finanzplanung aufzunehmen. Der Stellenetat ist neutral zu gestalten.
Planungserklärung 6:
Begrünte Flachdächer, naturnahe Kiesflächen und andere, nicht versiegelte Flächen werden im Baubewilligungsverfahren als Grünfläche zur Bestimmung der erforderten Grünflächenziffer angerechnet,
wenn sie zur Biodiversität beitragen.
Für die Beratung der "Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026" habe ich, unterstützt von Kornelia Hässig Vinzens (SP, Zollikofen) in der Märzsession 2023 eine Planungserklärung eingereicht, die von der vorberatenden Kommission (SAK) zur Annahme empfohlen wurde. Ihr Wortlaut:
"Der Kanton verstärkt seine Bemühungen, der Biodiversitäts- und Klimakrise aktiv zu begegnen; er orientiert sich dabei am Nachhaltigkeits- und Verursacherprinzip gemäss Art. 31 der Kantonsverfassung und ergreift Massnahmen in möglichst allen Bereichen staatlichen Handelns (Querschnittsaufgabe)."
> Mein Votum zur Begründung dieser
Planungserklärung in der Debatte vom 7.3.2023
Die Planungserklärung ist am 8.3.2023 mit 80 gegen 68 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen worden. > Die Ja- und Nein-Stimmen auf der Namensliste
Am 15. Juni 2022 im Grossen Rat eingereicht: Motion "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten - zum Wohl von Biodiversität und Klima" - Wortlaut und Stellungnahme des Regierungsrats: Annahme als Postulat
Medienmitteilung der Grünen Kanton Bern: "Grüne fordern Taten zum Schutz der Biodiversität"
Mit einem Vorstosspaket zur Förderung der Biodiversität haben die Grünen einen wichtigen Akzent in den Ratsdebatten der zweiten Sessionswoche gesetzt - und dabei nur mässige Unterstützung gefunden. Als Postulat angenommen wurden immerhin drei von vier Forderungen meiner Motion "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten – zum Wohl von Biodiversität und Klima"
Der Vorstoss "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten – zum Wohl von Biodiversität und Klima" ist in der Frühlingssession 2022 vom Grossen Rat in drei von vier Punkten als Postulat gutgeheissen worden. Der (allerdings nur mit knappen Mehrheiten) erteite Prüfauftrag lautet:
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. die Umsetzung des Schutzes der Biotope von nationaler Bedeutung zur Erhaltung der Biodiversität im
Kanton Bern zu verbessern
3. die erforderliche Pflege der Biotope von nationaler Bedeutung durch das Abrufen grösstmöglicher
Bundesbeiträge sicherzustellen
4. dem Austrocknen von Hoch- und Flachmooren entgegenzuwirken, dafür nötige Projekte zur Moor-
regeneration voranzutreiben und dadurch verstärkte Beiträge zum Klimaschutz zu leisten.
---> Stand der Umsetzung (Ende 2023, gemäss Bericht des Regierungsrates): "Wird im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Biodiversität und der Wyss Academy-Projekte LANAT-4 und LANAT-5 bearbeitet. Ein limitierender Faktor ist dabei die Verfügbarkeit von Moorexpertinnen und -experten."