Foto oben: Hochmoor bei Meiringen,
das "höchstgelegene Moor Europas"
In der Frühlingssession 2024 habe ich mich mit einem Votum und einer Anfrage für die rasche Schaffung der dringend nötigen Koordinationsstelle eingesetzt und die rasche Veröffentlichung eines längst erarbeiteten Masterplans für den Kampf gegen invasive gebietsfremde Arten im Kanton Bern eingesetzt. Weitere Informationen in der Rubrik Aktuell im Grossen Rat / Rückblick auf die Frühlingssession
"Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass künftig 10 Prozent der Aussenflächen von privaten und öffentlichen Grundstücken im Siedlungsbereich zur Biodiversitätsförderung nach zu definierenden Vorgaben verwendet werden müssen." Mit diesem Wortlaut hat SVP-Grossrat Markus Aebi zusammen mit Mitunterzeichnenden aus fast allen Fraktionen im Juni 2019 einen breit abgestützten Vorstoss eingereicht, der im März 2020 vom Grossen Rat als Postulat (gegen Widerstand aus SVP und FDP) angenommen worden ist. Für die GRÜNEN hatte Kilian Baumann als Miturheber unterzeichnet - nach seiner Wahl in den Nationalrat durfte ich ihn in der Begleitgruppe vertreten, die von der zuständigen Direktion (WEU) gebildet worden war und die Erarbeitung des nun vorliegenden Berichts begleitet hat.
Grundlage für den Bericht des Regierungsrates war eine Studie von Fachleuten, die hier eingesehen werden kann. Leider ist von den Vorschlägen dieses Expertenberichts im Bericht des Regierungsrates nicht mehr viel übrig geblieben.
Der Regierungsrat hat seine Haltung am 11. Mai 2023 wie folgt kommuniziert:
"Der Regierungsrat hat den Bericht «Biodiversität und Versiegelung im Siedlungsraum» zur Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion 171-2019 SVP (Aebi, Hellsau) genehmigt. Er beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Der Bericht basiert auf einem Expertenbericht, den die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) zum Thema «Biodiversität im Siedlungsgebiet» in Auftrag gegebenen hat. Im Expertenbericht werden verschiedene Varianten zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität im Siedlungsgebiet dargelegt. Als unmittelbare Massnahme soll das Musterbaureglement für die Gemeinden angepasst werden. Auf weitere Massnahmen will der Regierungsrat primär aufgrund der knappen Ressourcen beim Kanton und auch bei den Gemeinden verzichten."
Der Grosse Rat hat bei der Behandlung des Berichts in der Septembersession 2023 mittels Planungserklärungen stärkere Zeichen für die Biodiversität im Siedlungsraum gesetzt:
Planungserklärung 1: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche Staatsbeiträge für freiwillige Massnahmen für die Biodiversität im Siedlungsraum ermöglicht. Mit den Staatsbeiträgen sollen insbesondere kommunale und regionale Biodiversitätsflächenplanungen gefördert werden, die ein Umsetzungsprogramm enthalten. Die Höhe der Beiträge soll dabei berücksichtigen, welche Themen nebst der Biodiversität zusätzlich abgedeckt werden (z.B. Naherholung, Anpassung an den Klimawandel, Sensibilisierung) und wie gross die Verbindlichkeit ist (z.B. rein freiwillig, qualitative und/oder quantitative Vorgaben).
Planungserklärung 2: Der Regierungsrat wird beauftragt,
Planungserklärung 3:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Berücksichtigung der Biodiversität (insbesondere im Siedlungsraum) auch in den Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepten und bei der Abstimmung
verschiedener Planungen verstärkt zu berücksichtigen.
Planungserklärung 4:
Der Kanton bezieht die Förderung der Biodiversität ausdrücklich in Planung und Beurteilung der eigenen Bauprojekte mit ein. Laufende Projekte werden überprüft und wo möglich gemäss Zielvorgaben
angepasst.
Planungserklärung 5:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die oben genannten Aufgaben und die notwendigen finanziellen Mittel in die Aufgaben- und Finanzplanung aufzunehmen. Der Stellenetat ist neutral zu gestalten.
Planungserklärung 6:
Begrünte Flachdächer, naturnahe Kiesflächen und andere, nicht versiegelte Flächen werden im Baubewilligungsverfahren als Grünfläche zur Bestimmung der erforderten Grünflächenziffer angerechnet,
wenn sie zur Biodiversität beitragen.
Für die Beratung der "Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026" habe ich, unterstützt von Kornelia Hässig Vinzens (SP, Zollikofen) in der Märzsession 2023 eine Planungserklärung eingereicht, die von der vorberatenden Kommission (SAK) zur Annahme empfohlen wurde. Ihr Wortlaut:
"Der Kanton verstärkt seine Bemühungen, der Biodiversitäts- und Klimakrise aktiv zu begegnen; er orientiert sich dabei am Nachhaltigkeits- und Verursacherprinzip gemäss Art. 31 der Kantonsverfassung und ergreift Massnahmen in möglichst allen Bereichen staatlichen Handelns (Querschnittsaufgabe)."
> Mein Votum zur Begründung dieser
Planungserklärung in der Debatte vom 7.3.2023
Die Planungserklärung ist am 8.3.2023 mit 80 gegen 68 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen worden. > Die Ja- und Nein-Stimmen auf der Namensliste
Am 15. Juni 2022 im Grossen Rat eingereicht: Motion "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten - zum Wohl von Biodiversität und Klima" - Wortlaut und Stellungnahme des Regierungsrats: Annahme als Postulat
Medienmitteilung der Grünen Kanton Bern: "Grüne fordern Taten zum Schutz der Biodiversität"
Mit einem Vorstosspaket zur Förderung der Biodiversität haben die Grünen einen wichtigen Akzent in den Ratsdebatten der zweiten Sessionswoche gesetzt - und dabei nur mässige Unterstützung gefunden. Als Postulat angenommen wurden immerhin drei von vier Forderungen meiner Motion "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten – zum Wohl von Biodiversität und Klima"
Der Vorstoss "Biotope besser schützen, Moore vermehrt aufwerten – zum Wohl von Biodiversität und Klima" ist in der Frühlingssession 2022 vom Grossen Rat in drei von vier Punkten als Postulat gutgeheissen worden. Der (allerdings nur mit knappen Mehrheiten) erteite Prüfauftrag lautet:
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. die Umsetzung des Schutzes der Biotope von nationaler Bedeutung zur Erhaltung der Biodiversität im
Kanton Bern zu verbessern
3. die erforderliche Pflege der Biotope von nationaler Bedeutung durch das Abrufen grösstmöglicher
Bundesbeiträge sicherzustellen
4. dem Austrocknen von Hoch- und Flachmooren entgegenzuwirken, dafür nötige Projekte zur Moor-
regeneration voranzutreiben und dadurch verstärkte Beiträge zum Klimaschutz zu leisten.
---> Stand der Umsetzung (Ende 2023, gemäss Bericht des Regierungsrates): "Wird im Rahmen der Umsetzung des Sachplans Biodiversität und der Wyss Academy-Projekte LANAT-4 und LANAT-5 bearbeitet. Ein limitierender Faktor ist dabei die Verfügbarkeit von Moorexpertinnen und -experten."